Lohnt sich eine Holding? Erst rechnen, dann gründen.
Irgendwann fällt in fast jedem Gespräch mit Unternehmern der Satz: „Ich sollte eigentlich eine Holding gründen.“ Meistens hat das jemand beim Abendessen erzählt, oder ein Video hat es versprochen. Die ehrliche Antwort lautet auch hier: möglicherweise. Eine Holding ist kein Steuersparmodell an sich. Sie ist ein Werkzeug, und das rechnet sich nur, wenn das Geld, das deine Firma verdient, auch in der Firmenwelt bleiben soll.
Was eine Holding überhaupt ist
Eine Holding ist eine GmbH, deren Hauptaufgabe darin besteht, Anteile an deiner operativen GmbH zu halten. Statt dass du die Anteile an deiner Firma privat besitzt, besitzt sie die Holding. Dir gehört die Holding.
Das klingt nach einer Gesellschaft mehr und nach viel Papier. Ist es auch. Warum sich der Aufwand trotzdem lohnen kann, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Wohin fließt der Gewinn?
Der Kern: Was mit einer Ausschüttung passiert
Nehmen wir an, deine GmbH hat nach Steuern 100.000 Euro übrig und schüttet sie aus.
Ohne Holding landet das Geld bei dir privat. Darauf fallen Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an, zusammen rund 26,4 Prozent, dazu gegebenenfalls Kirchensteuer. Übrig bleiben rund 73.600 Euro.
Mit Holding landet das Geld in der Holding. Ausschüttungen an eine Kapitalgesellschaft sind nach § 8b KStG im Ergebnis zu 95 Prozent steuerfrei. Nur 5 Prozent werden besteuert, bei einem üblichen Gewerbesteuerhebesatz mit rund 30 Prozent. Das sind etwa 1.500 Euro. Übrig bleiben rund 98.500 Euro.
Der Unterschied liegt bei knapp 25.000 Euro, jedes Jahr. Das ist der Grund, warum alle davon reden.
Der Haken: Das Geld gehört der Holding, nicht dir
Willst du das Geld privat ausgeben, für das Haus, das Auto oder die Altersvorsorge auf deinem eigenen Konto, muss die Holding an dich ausschütten. Dann fällt die Abgeltungsteuer doch an. Die Holding hat sie nur verschoben, nicht gespart.
Die Holding rechnet sich also vor allem dann, wenn der Gewinn wieder arbeiten soll:
- für neue Firmen oder Beteiligungen
- für Immobilien oder andere Investitionen
- als Rücklage für ein größeres Vorhaben in ein paar Jahren
- als langfristige Geldanlage innerhalb der Gesellschaft
Wer dagegen jedes Jahr den größten Teil des Gewinns zum Leben braucht, hat von der Holding wenig. Dann zahlt er die Kosten einer zweiten Gesellschaft für einen Vorteil, der nie ankommt.
Der zweite Hebel: der spätere Verkauf
Verkauft die Holding ihre Anteile an der operativen GmbH, ist der Gewinn ebenfalls zu 95 Prozent steuerfrei. Verkaufst du die Anteile privat, gilt das Teileinkünfteverfahren: 60 Prozent des Gewinns werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Bei einem Verkaufsgewinn von einer Million Euro und Spitzensteuersatz sind das privat grob 285.000 Euro Steuer. In der Holding sind es rund 15.000 Euro. Auch hier gilt: Das Geld liegt danach in der Holding. Für den nächsten Schritt, etwa eine neue Firma, ist das ideal. Für den Ruhestand auf dem Privatkonto nicht.
Die Fallen, die wir in der Praxis sehen
Die Beteiligung muss groß genug sein. Damit die Ausschüttung auch bei der Gewerbesteuer weitgehend frei bleibt, muss die Holding zu Beginn des Jahres mit mindestens 15 Prozent beteiligt sein (§ 9 Nr. 2a GewStG). Unter 10 Prozent ist die Ausschüttung sogar bei der Körperschaftsteuer voll steuerpflichtig. Wer die Holding im laufenden Jahr dazwischenschaltet und sofort ausschüttet, zahlt im ersten Jahr unter Umständen deutlich mehr als geplant. Dasselbe gilt für kleine Aktienpakete, die später in der Holding angelegt werden.
Die Sperrfrist beim nachträglichen Umbau. Wer bestehende Anteile in eine neue Holding einbringt, kann das oft ohne sofortige Steuer tun. Dafür läuft eine Sperrfrist von sieben Jahren (§ 22 UmwStG). Wird in dieser Zeit verkauft, wird der Vorteil rückwirkend teilweise nachversteuert, für jedes abgelaufene Jahr ein Siebtel weniger. Wer weiß, dass irgendwann ein Verkauf ansteht, sollte die Holding früh gründen und nicht kurz vorher.
Die laufenden Kosten. Eine zweite Gesellschaft heißt zweite Buchhaltung, zweiter Jahresabschluss, eigene Steuererklärungen, Offenlegung und bei Änderungen wieder Notar und Handelsregister. Das fällt jedes Jahr an, auch in Jahren, in denen nichts ausgeschüttet wird.
Geld „leihen“ ist kein Schlupfloch. Wer sich Geld aus der Holding privat holt, ohne Vertrag, Zinsen und Tilgung wie unter Fremden, riskiert, dass das Finanzamt das als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Dann ist der Vorteil schnell weg.
Was sich ab 2028 ändert
Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 schrittweise um einen Prozentpunkt pro Jahr, von heute 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Gewinne in der GmbH zu lassen, wird damit generell günstiger, und der Abstand zur privaten Ebene wird größer. Am Grundprinzip der Holding ändert das nichts. Es macht die Frage, ob das Geld in der Firmenwelt bleiben soll, nur noch wichtiger.
Die Rechnung, die vor der Gründung stehen sollte
Bevor irgendjemand einen Notartermin macht, sollten vier Zahlen auf dem Tisch liegen:
- Wie viel Gewinn bleibt in deiner GmbH pro Jahr realistisch nach Steuern übrig?
- Wie viel davon brauchst du privat, und wie viel soll weiterarbeiten?
- Was kostet die zweite Gesellschaft im Jahr?
- Ist ein Verkauf in den nächsten Jahren denkbar, und wann ungefähr?
Daraus ergibt sich eine einfache Gegenüberstellung über fünf oder zehn Jahre: mit Holding und ohne. Wenn der Vorteil die Kosten nicht deutlich übersteigt, ist die Antwort klar, egal was beim Abendessen erzählt wurde.
Wie wir dabei vorgehen
Wir rechnen beide Varianten mit deinen echten Zahlen durch, über mehrere Jahre und mit allen laufenden Kosten, und zeigen dir die Struktur übersichtlich auf einer Seite. Wenn sich die Holding rechnet, begleiten wir die Umsetzung gemeinsam mit deinem Steuerberater und dem Notar. Wenn nicht, sagen wir dir das genauso deutlich.
Klare Rollen. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen die betriebswirtschaftliche Analyse und die Vergleichsrechnung. Die steuerliche Gestaltung und Umsetzung gehört in die Hände eines Steuerberaters, die Verträge in die eines Notars. Innovaticon ist weder Steuerberatungs- noch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und erbringt weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Holding oder nicht?
Schick uns kurz deine Zahlen, dann sagen wir dir ehrlich, ob sich die Rechnung für dich lohnt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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