Blog · · 6 Minuten · von Thomas Kaiser

Der Steuerberater hat eine Frist versäumt. Jetzt zählen die Zahlen.

Der Brief vom Finanzamt kommt, und plötzlich stehen Beträge im Raum, mit denen niemand gerechnet hat. Die erste Frage ist fast immer dieselbe: Hole ich mir das vom Steuerberater zurück? Die ehrliche Antwort lautet: möglicherweise. Es hängt davon ab, was genau entstanden ist und wie viel davon sich belegen lässt.

Was das Finanzamt berechnet, wenn eine Frist reißt

Drei Posten werden regelmäßig durcheinandergebracht, obwohl sie an völlig unterschiedliche Dinge anknüpfen.

Der Verspätungszuschlag nach § 152 AO trifft die zu späte Abgabe der Erklärung. Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat, mindestens 25 Euro je Monat und höchstens 25.000 Euro je Steuererklärung. Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Steuer, nicht nur die Nachzahlung.

Der Säumniszuschlag nach § 240 AO trifft die zu späte Zahlung. Er beträgt 1 Prozent des rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat, und er hat keine Obergrenze. Das ist bei größeren Beträgen der Posten, der richtig wehtut: Aus einem Rückstand über zwölf Monate werden rechnerisch 12 Prozent.

Nachzahlungszinsen nach § 233a AO sind keine Strafe, sondern ein Ausgleich dafür, dass das Geld länger bei dir lag. Sie betragen für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 0,15 Prozent im Monat, also 1,8 Prozent im Jahr. Sie laufen erst nach einer gesetzlichen Karenzzeit an und fallen unabhängig davon an, wer die Verzögerung zu verantworten hat.

Der wichtigste Punkt: Nicht jede Nachzahlung ist ein Schaden

An dieser Stelle kippen die meisten Gespräche, und zwar früh. Die Steuer selbst war in aller Regel ohnehin geschuldet. Wäre alles pünktlich gelaufen, hättest du denselben Betrag gezahlt, nur eben früher. Die Nachzahlung ist keine Einbuße, sondern eine verschobene Zahlung.

Schaden ist nur das, was ohne den Fehler nicht angefallen wäre. Typischerweise:

Wer mit der vollen Nachzahlungssumme in das Gespräch geht, wird enttäuscht. Wer mit einer sauber abgegrenzten Summe kommt, wird ernst genommen. Dieser Unterschied entscheidet oft darüber, ob ein Fall überhaupt vorankommt.

Was sich beziffern lässt und was nicht

Beziffern lässt sich, was auf einem Dokument steht. Beträge aus Bescheiden, Abrechnungen zum Steuerkonto, bezahlte Rechnungen, Zinsdifferenzen, die sich aus Verträgen ergeben.

Schwer bis gar nicht beziffern lassen sich entgangene Chancen ohne Beleg, der Ärger und die Zeit, die dich das alles gekostet hat. Das ist bitter, weil genau das sich am stärksten anfühlt. Als Faustregel gilt: Was du nicht mit einem Dokument unterlegen kannst, wird eine Haftpflichtversicherung nicht anerkennen.

Was du jetzt zusammensuchen solltest

Unabhängig davon, wie es weitergeht, brauchst du diese Unterlagen. Je vollständiger sie sind, desto schneller geht alles danach und desto weniger kostet die Aufarbeitung.

Zeit arbeitet gegen dich

Ansprüche gegen Steuerberater verjähren. Wie viel Zeit dir im konkreten Fall bleibt, hängt von den Umständen ab und gehört in die Hände eines Anwalts, nicht in einen Blogbeitrag.

Was du davon unabhängig sofort angehen kannst, sind die Zahlen. Ohne belastbare Zahlen kann dir auch der beste Anwalt nicht helfen, und mit jedem Monat, der vergeht, wird die Rekonstruktion aufwendiger. Mitarbeiter wechseln, Zugänge laufen aus, Erinnerungen verblassen.

Wie wir dabei vorgehen

Wir arbeiten die Buchhaltung des Zeitraums vollständig auf, zeigen nachvollziehbar, wo der Fehler liegt, und rechnen den Schaden so aus, dass dein Anwalt und die Haftpflichtversicherung direkt damit arbeiten können. Danach bleiben wir im Fall, bis er erledigt ist.

Klare Rollen. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen die betriebswirtschaftliche Aufarbeitung, die prüfungsähnliche Beurteilung und die Bezifferung des Schadens. Die rechtliche Durchsetzung übernimmt dein Anwalt. Innovaticon ist weder Steuerberatungs- noch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und erbringt weder Steuer- noch Rechtsberatung.

Unsicher, ob sich dein Fall rechnet?

Schildere ihn uns kurz, dann sagen wir dir ehrlich, ob sich eine Aufarbeitung lohnt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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