Die Umsatzsteuer war falsch. Wer zahlt jetzt die Nachzahlung?
Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung, ein Hinweis aus der Buchhaltung oder ein neuer Berater, der genauer hinschaut: Plötzlich stellt sich heraus, dass die Umsatzsteuer über Monate oder Jahre falsch angemeldet wurde. Gerade im Onlinehandel, mit Marktplätzen, Lieferungen ins Ausland und tausenden kleinen Beträgen, kommen dabei schnell fünf- oder sechsstellige Summen zusammen. Die Frage liegt nahe: Muss das jetzt der Steuerberater zahlen? Die ehrliche Antwort lautet: meistens nur einen Teil. Manchmal aber auch die Steuer selbst.
Die Grundregel: Geschuldete Steuer ist kein Schaden
Ob der Steuerberater haftet, wird mit einem einfachen Vergleich geprüft: Wie stündest du heute da, wenn er alles richtig gemacht hätte?
Lautet die Antwort „Ich hätte dieselbe Umsatzsteuer gezahlt, nur früher“, dann ist die Nachzahlung selbst kein Schaden. Du hast das Geld nicht verloren, du hattest es nur länger. Das ist die häufigste Enttäuschung in diesen Fällen, und sie ist besser am Anfang ausgesprochen als nach drei Monaten Schriftwechsel mit der Versicherung.
Wann die Steuer selbst zum Schaden wird
Anders sieht es aus, wenn du die Steuer bei richtiger Beratung gar nicht gezahlt oder sie an deine Kunden weitergegeben hättest. Drei Fälle sehen wir immer wieder.
Die Umsatzsteuer lässt sich nicht mehr weitergeben. Wer an Endkunden verkauft und zu Unrecht ohne Umsatzsteuer kalkuliert hat, kann sie nachträglich nicht mehr auf die Preise aufschlagen. Bei richtiger Beratung wäre sie im Preis enthalten gewesen. Ob das trägt, hängt davon ab, ob du die höheren Preise am Markt hättest durchsetzen können. Das muss sich zeigen lassen.
Die Steuerfreiheit ist an fehlenden Nachweisen gescheitert. Lieferungen an Unternehmen im EU-Ausland sind steuerfrei, wenn Angaben und Nachweise stimmen. Fehlen sie, weil niemand darauf hingewiesen hat, wird aus einem steuerfreien Umsatz ein steuerpflichtiger. Diese Steuer hättest du ohne den Fehler nie gezahlt.
Die Vorsteuer ist endgültig verloren. Vorsteuer aus fehlerhaften Rechnungen darf nicht abgezogen werden. Lässt sich die Rechnung nicht mehr berichtigen, etwa weil es den Lieferanten nicht mehr gibt, bleibt der Betrag an dir hängen.
In all diesen Fällen kommt es darauf an, sauber zu zeigen, was bei richtiger Beratung passiert wäre. Behaupten reicht nicht, rechnen schon.
Was in jedem Fall dazukommen kann
Auch wenn die Steuer selbst kein Schaden ist, bleiben oft Posten, die es ohne den Fehler nicht gäbe:
- Säumnis- und Verspätungszuschläge
- Zinsen, soweit sie den Vorteil übersteigen, dass das Geld länger bei dir lag
- Kosten für die Aufarbeitung, die Korrekturmeldungen und einen neuen Berater
- Kosten für die Verteidigung, wenn das Finanzamt ein Bußgeldverfahren einleitet
- Finanzierungskosten, wenn die Nachzahlung über einen Kredit bezahlt werden musste
Was gegen dich verwendet wird
Die Haftpflichtversicherung des Beraters prüft genau, ob du selbst etwas falsch gemacht hast. Typisch sind unvollständige Unterlagen, falsche Angaben, nie weitergegebene Marktplatzberichte oder Hinweise des Beraters, die nicht umgesetzt wurden. Ein solches Mitverschulden kann den Anspruch kürzen oder ganz entfallen lassen.
Deshalb ist der Schriftverkehr so wichtig. Was hat der Berater bekommen, was hat er nachgefragt, was hat er dir gesagt? Darauf läuft am Ende fast jeder Fall hinaus.
Im Onlinehandel besonders wichtig
Bei Marktplätzen stehen die Zahlen nicht auf dem Kontoauszug, sondern in den Berichten der Plattform: Verkäufe, Gebühren, Erstattungen, Lieferländer, Lagerorte. Wer den Schaden beziffern will, muss diese Daten für den ganzen Zeitraum rekonstruieren und mit dem abgleichen, was tatsächlich angemeldet wurde.
Sichere diese Berichte jetzt, solange dein Konto aktiv ist und du Zugriff hast. Sie nachträglich zu beschaffen, ist mühsam und manchmal gar nicht mehr möglich.
Was du jetzt zusammensuchen solltest
- alle Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen des Zeitraums samt Übertragungsprotokollen
- Bescheide und Prüfungsberichte, falls es eine Prüfung gab
- Berichte der Marktplätze und Zahlungsanbieter für den gesamten Zeitraum
- den Schriftverkehr mit dem Steuerberater, besonders alles zu Umsatzsteuer, Auslandslieferungen und Kleinunternehmerregelung
- den Steuerberatervertrag und die Honorarrechnungen
Wie wir dabei vorgehen
Wir rechnen die Umsatzsteuer des Zeitraums neu durch, stellen sie den Anmeldungen gegenüber und trennen sauber: was ohnehin geschuldet war, was ein echter Schaden ist und was sich belegen lässt. So bekommt dein Anwalt eine Schadensaufstellung, mit der er und die Haftpflichtversicherung direkt arbeiten können.
Klare Rollen. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen die betriebswirtschaftliche Aufarbeitung, die prüfungsähnliche Beurteilung und die Bezifferung des Schadens. Die rechtliche Durchsetzung übernimmt dein Anwalt. Innovaticon ist weder Steuerberatungs- noch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und erbringt weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Nachgezahlt und unsicher, was davon zurückkommt?
Schildere uns deinen Fall kurz, dann sagen wir dir ehrlich, ob sich eine Aufarbeitung lohnt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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