Der Steuerberater hat einen Fehler gemacht. Wie geht es jetzt weiter?
Der Verdacht ist da: Die Bescheide passen nicht, ein neuer Berater schüttelt den Kopf oder das Finanzamt fordert Beträge, die es so nie hätte geben dürfen. Was die meisten dann zögern lässt, ist selten die Frage, ob sie im Recht sind. Es ist alles, was danach kommt. Wer macht was, wie lange dauert das, was kostet es, und muss ich mich jetzt mit meinem Steuerberater anlegen? Hier ist der Ablauf eines Steuerberaterregresses, so wie wir ihn in unseren Fällen erleben.
1. Erst klären, ob es wirklich ein Fehler war
Nicht jedes schlechte Ergebnis geht auf den Steuerberater zurück. Manchmal ist die Rechtslage einfach ungünstig, manchmal fehlten Unterlagen, und manchmal wurde ein Rat gegeben, aber nie umgesetzt. Die erste Frage lautet deshalb: Was war der Auftrag, und hat der Berater dabei etwas getan oder unterlassen, das er anders hätte machen müssen?
Was zum Auftrag gehörte, steht im Steuerberatervertrag und lässt sich oft an den Honorarrechnungen ablesen. Wer nur die Lohnabrechnung abgegeben hat, wird dem Berater einen Fehler im Jahresabschluss nur schwer vorwerfen können.
2. Unterlagen sichern, solange es noch ruhig ist
Sobald ein Konflikt in der Luft liegt, wird die Zusammenarbeit oft zäh. Deshalb gilt: erst sichern, dann ansprechen. Lade Bescheide und Belege herunter, exportiere den Schriftverkehr aus deinem Postfach und speichere alles, worauf du selbst Zugriff hast.
Wechselst du den Berater, fordere die Übergabe deiner Unterlagen und Buchhaltungsdaten früh und schriftlich an. Ob und wie lange ein Berater Unterlagen zurückhalten darf, etwa wegen offener Rechnungen, klärt im Zweifel dein Anwalt.
3. Den Schaden nicht weiterlaufen lassen
Parallel muss der Schaden begrenzt werden. Gegen einen Steuerbescheid kann in der Regel nur innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden, und Säumniszuschläge laufen jeden Monat weiter, solange ein fälliger Betrag offen ist. Ein neuer Steuerberater sollte deshalb sofort prüfen, was sich noch korrigieren oder aufhalten lässt.
Das ist nicht nur aus Kostengründen wichtig. Wer einen Schaden hätte begrenzen können und es nicht tut, muss sich das später anrechnen lassen.
4. Die Vergleichsrechnung: das Herzstück jedes Falls
Jetzt wird gerechnet. Dabei werden zwei Welten nebeneinandergestellt: wie du heute dastehst und wie du dastehen würdest, wenn der Berater alles richtig gemacht hätte. Die Differenz ist der Schaden, und nur die.
In der Praxis heißt das, den betroffenen Zeitraum neu durchzurechnen, jede Abweichung einem konkreten Fehler zuzuordnen und jeden Betrag mit einem Dokument zu unterlegen. Was ohnehin geschuldet war, fällt raus. Welche Posten typischerweise übrig bleiben, haben wir am Beispiel der versäumten Frist und der falsch angemeldeten Umsatzsteuer beschrieben.
Am Ende steht eine Schadensaufstellung, die ein Außenstehender nachvollziehen kann, ohne den Fall zu kennen. Genau das ist der Maßstab, denn dieser Außenstehende ist später die Versicherung.
5. Der Anwalt meldet den Anspruch an
Mit der Schadensaufstellung in der Hand schreibt dein Anwalt den Steuerberater an und macht den Anspruch geltend. Steuerberater sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben. Der Berater gibt den Fall an seine Versicherung weiter, und ab diesem Punkt hast du es in der Regel nicht mehr mit ihm zu tun, sondern mit ihr.
Ein Rat aus Erfahrung: Verhandle nicht selbst mit deinem alten Berater über Schuld und Beträge. Gut gemeinte Gespräche enden oft mit Sätzen, die später gegen dich verwendet werden.
6. Was die Versicherung prüft
Die Versicherung arbeitet den Fall im Kern entlang von vier Fragen ab:
- Hat der Berater eine Pflicht verletzt?
- Ist der Schaden genau darauf zurückzuführen?
- Stimmt die Höhe?
- Trägst du eine Mitschuld?
Dazu kommen Rückfragen, Gegenrechnungen und oft der Hinweis auf Vorteile, die du durch den Fehler hattest, etwa weil Geld länger bei dir lag. Solche Vorteile werden gegengerechnet. Je sauberer die Aufstellung von Anfang an ist, desto weniger Angriffsfläche bietet sie und desto schneller geht diese Phase.
7. Einigung oder Gericht
Viele Fälle enden mit einer Einigung. Die Versicherung macht ein Angebot, dein Anwalt bewertet es, und am Ende steht ein Vergleich. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet ein Gericht. Dann wird die Schadensaufstellung zur Grundlage des Verfahrens und muss auch den kritischen Fragen eines Gutachters standhalten.
Wie lange das alles dauert, hängt vom Fall und von der Gegenseite ab. Mit mehreren Monaten solltest du auch bei einer Einigung rechnen.
Was das kostet
Für die Aufarbeitung und den Anwalt fallen Kosten an. Ein Teil davon kann selbst zum Schaden gehören und wird dann mit geltend gemacht. Prüfe außerdem, ob du eine Rechtsschutzversicherung hast und ob sie den Fall abdeckt.
Damit du nicht ins Blaue investierst, schauen wir uns den Fall vorher an und sagen dir, ob sich eine Aufarbeitung voraussichtlich lohnt.
Und die Zeit?
Ansprüche gegen Steuerberater verjähren. Wann genau, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hände deines Anwalts. Für dich heißt das vor allem: nicht abwarten. Die Zahlen lassen sich sofort angehen, und mit jedem Monat wird die Rekonstruktion aufwendiger.
Wie wir dabei vorgehen
Wir begleiten den Fall vom ersten Verdacht bis zum Abschluss. Wir sichten die Unterlagen, arbeiten den Zeitraum auf, erstellen die Vergleichsrechnung und die Schadensaufstellung und stehen deinem Anwalt bei den Rückfragen der Versicherung zur Seite. Die rechtliche Seite bleibt beim Anwalt, die Zahlen bleiben bei uns.
Klare Rollen. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir übernehmen die betriebswirtschaftliche Aufarbeitung, die prüfungsähnliche Beurteilung und die Bezifferung des Schadens. Die rechtliche Durchsetzung übernimmt dein Anwalt. Innovaticon ist weder Steuerberatungs- noch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und erbringt weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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